1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Unsere Reisebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
Widerrufsrecht: Bei Buchung einer Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur gemäß den Bedingungen unter Punkt 6 möglich.
EU-Informationspflichten: Gemäß § 651d BGB informieren wir Sie vor Vertragsabschluss über Ihre Rechte bei einer Pauschalreise anhand des gesetzlich vorgeschriebenen Formblatts nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Dieses erhalten Sie zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung.
2. Bezahlung
Der gesamte Reisepreis wird zum Zahlungsziel gemäß Rechnungslegung fällig. Stornogebühren sind bei Stornierung sofort fällig.
3. Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. aus der Leistungsbeschreibung unserer buchbaren Pauschalangebote. Programmänderungen durch äußere Einflüsse vorbehalten. Die Anreise ist nicht Teil der Reise und fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen können sich aus organisatorischen Gründen ergeben.
4. Preisänderungen
Die Änderung des vereinbarten Reisepreises bis hin zu einer 5 %-igen Erhöhung ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und sich nachweislich einkalkulierte Reisebestandteile verteuern.
Unvorhersehbare und nachzuweisende Gründe sind z. B.:
– Kostenerhöhung bei Treibstoff
– Veränderte gesetzliche und behördliche Änderungen
5. Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Reiseveranstalter haftet dem Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Beschreibung und ordnungsgemäße Durchführung aller angegebenen Reiseleistungen.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für ortsübliche Beeinträchtigungen (Schäden an Wegen, Beschilderungen u. ä.).
Die Teilnahme an den Rad- und Wanderreisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
Der Reiseteilnehmer ist für die Einschätzung seines persönlichen Leistungsvermögens und der körperlichen Eignung bezüglich aller Aktivitäten der Reise (und das seiner mitreisenden Minderjährigen) selbst verantwortlich. Ebenso für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln.
Für Schäden, die der Reiseteilnehmer während der Reise anderen zufügt, haftet er selbst. Hiergegen schützt ggf. eine private Haftpflichtversicherung.
Bei Gepäcktransport gilt: Sollte Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck auftreten, haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden – jedoch auch dann nur bis max. 200 € je Person. Keine Haftung übernehmen wir für Zahlungsmittel und Wertgegenstände sowie für Schäden an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.
Bei Schäden, die durch ausgewählte Leistungsträger verursacht wurden oder von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Unfall- und Reisegepäckversicherung.
6. Umbuchung und Rücktritt
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn dieser schriftlich beim Veranstalter eingegangen ist. Aufgrund der Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten:
– Bis 31 Tage vor Reisebeginn: keine Stornokosten
– Ab 30 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
– Ab 20 bis 6 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
– Ab 5 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
– Bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Werden im Einzelfall schriftlich andere Stornovereinbarungen getroffen, gelten diese.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter wird empfohlen, auch wenn ein Rücktritt nur droht. Dadurch erhöht sich die Chance, Ersatzteilnehmer zu finden und den Schaden zu mindern.
Gegen das Rücktrittskostenrisiko empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
7. Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen), die die Durchführung oder Fortsetzung der Reise erheblich erschwert oder gefährdet, können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen.
Bei Abbruch der Reise bleibt der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind dem Reiseveranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Wird ein Mangel schuldhaft nicht angezeigt, entfallen mögliche Minderungsansprüche.
9. Anzeige von Mängeln / Verjährungsfrist
Beanstandungen sind unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Vertragliche Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr, solche aus unerlaubter Handlung nach drei Jahren.
10. Sonstiges
Für Reisen in Länder der EU und angrenzender Regionen genügt für deutsche Staatsangehörige ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit mindestens dreimonatiger Gültigkeit.
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise erforderlich ist (z. B. Hotels, Transportunternehmen).
12. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten mit Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt unser Geschäftssitz (09439 Amtsberg) als Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.
Stand: 24.05.2022
Reiseveranstalter:
sport + marketing agentur härtel
Inhaber Kai Härtel
Weißbacher Str. 20
09439 Amtsberg
Tel: 037209 – 70 37 15